Ringbestellung der Artenschutzringe für Ziergeflügel nach Anlage 6

Bitte Ringbestellungen der Artenschutzringe nach Anlage 6, mit dem Nachweis der BDRG-Mitgliedschaft (durch Vereinsstempel und Unterschrift des Ringwartes bzw. des Vorsitzenden) und einer Kopie der Züchtererlaubnis der entsprechenden Arten, an die BDRG Geschäftsstelle, Erlenbruchstraße 20, 63071 Offenbach senden. Die BDRG Geschäftsstelle wird die Ringbestellung bei der Ringstelle des ZZF – Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH veranlassen, siehe Bestellformular mit entsprechenden Ringgrößen.

Wir bitten alle Züchter der Arten, die durch die BartSchVo / Anlage 6 betroffen sind, diesen Weg der Bestellung mit uns zu gehen. Denn wenn wir mehrere Bestellungen zu einer Sammelbestellung zusammenfassen können, erhalten wir Rabatte die wir direkt an die Züchter weitergeben werden.

Wichtig: Alle Bestellungen der „normalen Bundesringe“ sind weiterhin über den Ringverteiler im Ortsverein vorzunehmen.

Auch wenn wir kurz vor der Anerkennung, durch massiven Druck der BNA-Führung mit ihrem anscheinend immer noch sehr hohen politischen Einfluss auf das zuständige Bundesministerium aus dem schon verfassten Entwurf flogen, werden wir selbstverständlich weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für eine offizielle Zulassung des BDRG zur Ausgabestelle nach der Bundesartenschutzverordnung kämpfen.

 

Ihre BDRG Ringverteilerstelle Rheinland